Pflege im Alter
Um ein würdevolles und erfülltes Leben auch im höheren Alter beibehalten zu können, braucht es den nötigen finanziellen Rückhalt. Neben einer rechtzeitigen privaten Vorsorge kann auch der Staat mithelfen. Es gibt Möglichkeiten Vorsorgevorkehrungen zu treffen, um im Alter den finanziellen Erfordernissen gerecht werden zu können. Pflege im Alter:
Einen wesentlichen Baustein bei der finanziellen Absicherung bildet das Pflegegeld. Es hängt von der Einstufung des Anspruchsberechtigten ab, wie hoch die finanzielle Anspruchsleistung ausfällt. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Pflegegrad des Menschen. Dieser wird bestimmt nach einer Begutachtung bei der die Selbständigkeit und Alltagskompetenz des alten Menschen überprüft wird. Damit stellt sich unter anderem die Frage, wie sich im Rahmen einer Pflegebegutachtung der Pflegegrad errechnet.
Wie wird der Pflegegrad berechnet?
Der Pflegegrad wird durch einen Gutachter ermittelt. Je nach vorhandener Selbständigkeit des Anspruchsberechtigten kann die Einstufung in die Pflegestufe „1“ bis „5“ erfolgen.
Beratungsleistung rechtzeitig sichern
Es kann nicht oft genug wiederholt werden, dass gerade die Pflege im Alter rechtzeitig geplant werden muss. Besser gesagt sollte man rechtzeitig Vorsorge für eine gute Lebensqualität im Alter treffen. Dazu gehört auch der nötige finanzielle Background. Der Staat leistet durch die Bereitstellung des Pflegegeldes einen wertvollen Beitrag. Private Gutachter ermöglichen dem Anspruchsberechtigten auch, dass sie diesen eine Empfehlung abgeben lassen. Dadurch erhält man ein unabhängiges Gutachten, welches in die Bewertung der Einstufung in die jeweilige Pflegestufe Einfluss nimmt.
Als Letztinstanz entscheidet jedoch die Pflegekasse über die Höhe der finanziellen Zuwendung und damit in die Einstufung in eine bestimmte Pflegestufe. Damit verbunden ist direkt auch die Höhe der finanziellen Zuwendung in Form des Pflegegeldes. Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass eine rechtzeitige Beratungsleistung für diesen Prozess sehr hilfreich sein kann. Mit der richtigen Beratung an der Hand erreicht man in der Regel nicht nur ein höheres Pflegegeld, sondern sichert sich auch eine umfassende Leistung im Alter.
Kriterien für die Bemessungsgrundlage des Pflegegrades
Bereits die Kriterien für die Einstufung in die Pflegegrade machen deutlich, welche Vorteile eine kompetente Beratung im Vorfeld hat. Im Prinzip legt der Gutachter großen Wert auf verschiedene Faktoren, wie zum Beispiel die Mobilität und die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten des Anspruchsberechtigten. Ebenso wichtig für die Einstufung des Pflegegrades ist die Möglichkeit der Selbstversorgung durch den Bezugsberechtigten. Dabei geht es um die Frage, inwieweit sich der Begutachtete im Alltag ohne fremde Hilfestellung versorgen kann.
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