Wohin mit Kosmetik Fehlkäufen?

Haben Sie das auch schon erlebt, Sie bekommen ein Parfüm geschenkt das Ihnen nicht gefällt?  Oder Sie kaufen eine Creme, die Sie nicht vertragen?  Hier einige Tipps, wie die Gesetzeslage aussieht und wie Sie gebrauchte Kosmetikartikel, Fehlkäufe oder Kosmetikgeschenke gewinnbringend loswerden können.  Also wohin mit Kosmetik Fehlkäufen?

 

Gebrauchte Kosmetikartikel originalverpackt mit Bon

 

Von der Verbraucherzentrale Hamburg teilt Julia Rehberg mit, dass es in Läden bei Nichtgefallen grundsätzlich kein Rückgaberecht gibt. Das bedeutet, wenn ein Geschäft eine Kosmetikware zurücknimmt, dann macht es das aus Kulanz. Dabei bestimmt der Händler das jeweilige Rückgaberecht: mitunter ist ein Bon erforderlich, die Rückgabe kann nur gegen einen Gutschein erfolgen, nur spezielle Produkte können für die Gutschrift erworben werden oder aber es besteht gar kein Rückgaberecht.

Es gibt jedoch im Bereich Kosmetik zahlreiche größere Ketten, die ganz selbstverständlich unbenutzte Kosmetikartikel zurücknehmen. Gelegentlich bekommt man sogar sein Bargeld erstattet. Kosmetik kann zum Beispiel bei Douglas einfach umgetauscht werden. In der Regel ist ein Umtausch auch bei dm oder Rossmann kein Problem.

Zudem gibt es in Online-Shops das Recht, Retouren durchzuführen. Rehberg sagt, dass beim Kauf von Kosmetika im Internet ein Widerrufsrecht bestehe. Die Ware kann 14 Tage lang zurückgeschickt werden und ab 40 Euro ist die Rücksendung sogar kostenfrei. Eine weitere Option ist es, die gebrauchte Kosmetikware bei einem Gebrauchtwaren-Shop zu verkaufen oder zu versteigern.

 

Benutzte Kosmetikartikel die nicht gefallen

 

Zum Beispiel bekommt eine Person zu Weihnachten ein teures Parfum geschenkt, doch der Duft gefällt ihr nicht. Im Ladengeschäft gibt es hierzu für Kosmetikartikel kein grundsätzliches Rückgaberecht. Allerdings nehmen einige Geschäfte wie beispielsweise Rossmann bei Vorlage des Kassenbons auch gebrauchte Kosmetikartikel zurück. Es bleibt dem Käufer oder dem Beschenkten nichts anderes übrig, als auf die Kulanz des Geschäftes zu hoffen. Das Parfum lässt sich jedoch auch bei Gebrauchtwaren-Shops gut verkaufen. Dazu sollte es allerdings in der Originalflasche vorliegen und den Hygienestandards entsprechen.

 

Kosmetikartikel ausprobiert und schlecht vertragen

 

Wenn eine Person sich von der Werbung für einen Kosmetikartikel hinreißen lässt und eine Creme kauft, doch statt der glatten Haut Pusteln bekommt, dann ist guter Rat teuer, denn Cremes können oftmals sehr hochpreisig sein. Im Einzelhandel bekommt der Käufer ein Rückgaberecht jedoch lediglich bei einem Mangel.  Dazu gehören Unverträglichkeiten leider nicht. Wenn die Creme zum Beispiel schnell austrocknet, dann würde es sich um einen Mangel handeln. Allerdings kann der Käufer auch hier nur auf die Kulanz des Geschäftes hoffen. Schließlich dürfen Cremes generell nicht in Gebrauchtwaren-Shops zum Verkauf angeboten werden, da dies gegen die Hygieneregeln verstoßen würde. Denn eine Creme hatte direkten Körperkontakt.

 

Generelle Hygieneregeln für gebrauchte Kosmetikwaren zum Verkauf

 

Nicht alle gebrauchten Kosmetikartikel dürfen in Gebrauchtwaren-Shops frei verkauft werden. Hier gibt es strenge Richtlinien, gegen die der Verkäufer nicht verstoßen sollte. Schwämme, Applikatoren und benutzte dekorative Kosmetikartikel hatten in der Regel direkten Körperkontakt. Diese zum Verkauf anzubieten, würde daher gegen Hygienestandards verstoßen, sodass dies generell nicht erlaubt ist. Dazu gehören zum Beispiel benutze Cremes, Nagellacke, Sonnenschutzmittel, Lippenstifte und auch Zahnpasta. Falls der Verbraucher Parfums verkaufen will, müssen diese immer in der Originalverpackung vorliegen.

 

Fazit:

Ich hoffe der Artikel war hilfreich für Euch und die Frage „Wohin mit Kosmetik Fehlkäufen?“ ist beamtwortet :))

 

 

Fotoquelle: Pixabay

 

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