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Die Grundsätze für eine gesunde, ausgewogene Ernährung sind für alle Lebenslagen sehr ähnlich. Dennoch gibt es besondere Situationen,
die besondere Anpassungen erfordern. Dieses gilt für Schwangerschaft und Stillzeit. Für die Ernährung von Kindern , um eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen.
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THEMA: Teilzeit?
#114447
Teilzeit? vor 2 Jahren, 7 Monaten Karma: 0
Wollt mal fragen wie das ist wenn man alleinerziehend ist und man will Teilzeit arbeiten gehn,bekommt man da Zuschüsse zum Lebensunterhalt,oder ist man gezwungen Vollzeit zu arbeiten:confused:

Mir ist nämlich gar nicht wohl bei dem Gedanken meinen Joeli (vielleicht!) mit 2 Jahren von 7.00-18.00 Uhr in ne KiTa zu stecken:snooty:


Weiss da jemand was?
Liegt mir zurzeit echt am Herzen:(
Ramon´s Mama
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#114448
Teilzeit? vor 2 Jahren, 7 Monaten  
Ich schließ mich der Frage sofort an..ich mach mir da auch immer wieder meine Gedanken drum in letzter Zeit..
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#114454
Teilzeit? vor 2 Jahren, 7 Monaten Karma: 0
Hab ma sowas von Wohngeld gehört,aber da gibts wieder sämtliche vorraussetzungen die man erfüllen muss,und das is immer in so nem Rechts-deutsch geschrieben,da blickt kein Mensch durch,sowas macht mich immer wahnsinnig!!

Will hier auf keinen Fall den Staat ausnutzen oder ähnliches,aber ich mach mir echt Sorgen um meinen Sohn,ich kann und will ihn nicht solange abschieben
selbst wenn ihm der Kiga Spaß machen sollte.
Dazu kommt ja noch Haushalt,kochen,putzen,einkaufen und bei mir womöglich vllt. nochn Fernkurs-das würd ich Vollzeit nie auf die Reihe kriegen können!

Sprech hier vorrausgesetzt dem Fall das ich nächsts Jahr mit dem kleinen noch DE wiederkommen sollte,ansonsten is das thema eher nicht aktuell!
Ramon´s Mama
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#114455
Teilzeit? vor 2 Jahren, 7 Monaten Karma: 0
@Scheckse:
Das würd mich schon sehr wundern wenn ich mit Teilzeit auskommen würde:rolleyes:
In DE is alles wahnsinnig teuer,und netto hat man heutzutage eh nur noch die Hälfte zu verfügung durch die ganzen Sozialversicherungen,Steuern etc..
Krieg auch erstmal nen Einstiegsgehalt-sollte mich ne Firma in DE annehmen.
Ramon´s Mama
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#114470
Teilzeit? vor 2 Jahren, 7 Monaten Karma: 0
Also ich schätze mal, da wird einem nix anderes überbleiben.

Von einem Teilzeitjob kann man nu wirklich nicht leben (Miete, Essen, ect)
Kann das nur von meiner Schwegerin sagen, die lässt den kleenen ab sofort im Kindergarten bzw. Nachmittags holt Oma den kleenen.
Was anderes ist da nicht drin. Wenn man niemanden zur Verfügung hat, bleibt einem da wohl nix anderes übrig.
Engel1987
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#114481
Teilzeit? vor 2 Jahren, 7 Monaten Karma: 0
Ne also das ist schon so das man da gelder eantragen kann.
Musst dich bei einer beartungsstelle mal erkundigen und die sagen dir dann was du passend zu deiner lebenssituation beantrsgen kannst.
Ausserdem wird deine maus berücksichtigt,dem steht auf jedenfall geld zu.
Also im großen und ganzen:sicher bekommste noch geld.
*Sarah*
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#114482
Teilzeit? vor 2 Jahren, 7 Monaten Karma: 0
P.S ich geh ja vollzeit arbeiten UND ich kann BAB beantragen^^
*Sarah*
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#114513
Teilzeit? vor 2 Jahren, 7 Monaten  
Da ich ja ab Januar wieder teilzeit arbeiten gehe ( geht bei mir auch gar nicht anders bin ja allein und Laila ist nur bis 13:30 uhr in der Kita ) man kann definitiv Wohngeld beantragen, wenn man mindestens 600 euro verdient bekommt man Kindergeldzuschuss für das Kind neben dem normalen Kindergeld sollte man drunter verdienen bekommt man einen zuschuss vom ALG II .

Da man nicht so viel verdient sind die Sozialabgaben auch nicht so viel !

und beim Jugend und sozialamt ( zumindenst hier in Freiburg ) kann man sich nen antrag holen auf befreiung der Kindergarten kosten und meist werden die sogar übernommen !

hoffe konnte einige informationen geben leider muss ich mich durch andere sachen selber wieder wursteln !
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#114569
Teilzeit? vor 2 Jahren, 7 Monaten Karma: 0
Dem Beitrag von Tascha ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

Entweder
- Wohngeld und Kindergeldzuschuss versuchen zu beantragen oder
- Alg II

Beim Wohngeld gibt es eigentlich nur die Voraussetzung, dass du berufstätig bist (glaube ich, Ausbildungsverhätlnis zählt nicht -> zumindest wenn erste Ausbildung).

Tip: beim Wohngeld ist der Satz der berücksichtungsfähigen Miete geringer als beim Alg II

Unabhängig, welche Leistungen du beantragst, kannst du beim Jugendamt den Antrag auf Teil- oder Vollekostenerstattung des Kitaplatzes beantragen.
ladynan
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#114606
Teilzeit? vor 2 Jahren, 7 Monaten  

Tip: beim Wohngeld ist der Satz der berücksichtungsfähigen Miete geringer als beim Alg II.


Ja und genau daraus haben die Geier uns nen Strick gedreht -.-
Das ALG II -Team hat mir Ende letzten Jahres (zwischen den Feiertagen!) einen Brief geschickt, dass sie für Tyler ab dem 1.1.09 nichts mehr bezahlen und ich verpflichtet bin, für ihn Wohngeld zu beantragen. Hab ich natürlich gemacht, weil ich ja sonst gar nichts mehr gekriegt hätte! Hab leider erst später gemerkt, dass das absolut nicht rechtens war.. Die dürfen dich nicht einfach zur Wohngeldstelle abschieben.. Und jetzt hab ich den Salat: Der Satz für Kinder ist bei Hartz 4 jetzt gestiegen und ich lunger da mit dem kleinen Satz Wohngeld rum ... Toll. :kopfwand:

Nicht falsch verstehen, ich bin dankbar für die finanzielle Hilfe, doch hätte ich gern das, was mir auch zusteht! Manchmal ist das alles echt 'ne Sauerei.
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