Also ich weiss jetzt net 100% ob es so ist aber meine sister lebt auch vom amt,bei ihr war das so das sie klar sich erstmal beim amt gemeldet hat,dann hat sie wohnungsangebote eingeholt und sie beim amt vorgestellt,und von denen wird dann überprüft welche wohnung ok ist bezüglich der miete,weil die nur nen bestimmten satz haben darf!Gut wenn dann eine dabei ist,und du das ausdrückliche Ok hast darfst du den mietsvertrag unterschreiben!
Dann hat meine schwester das noch mit der Kaution geregelt,die wurde auch übernommen,aber die musst du entweder beim Auszug aus der Wohnung zurückgeben,oder wenn du eigenes einkommen hast zurückzahlen.Geht auch in Raten.
Und dann hat sie noch geld für die erstaustattung bekommen,das heisst das bekommst du nur wenn das der erste auszug aus dem elternhaus ist,weil du ja dann logischerweise nichts hast...so wie Küche,sofa und sowas!Die Käufe musst du aber belegen das du auch sowas eben egkauft hast!
Und als letztes hat sie noch geld für die renovierung bekommen,weil sie keine tapeten noch boden in der wohnung hatte!
Aber wie gesagt erkundige dich nochmal ich weiss es net 100%tig
